Preise ab 01.August 2024

 

Beitragstabelle mit Festlegungen für alle gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Schwülper.


 

Kindergarten und Krippe

Stufe Einkommen

4 Stunden
= 100%

5 Stunden
= 125%

6 Stunden
= 150%

7 Stunden
= 175%

8 Stunden
= 200%

1/2 Stunden
= 12,5%

Stufe 1

0€ -  25.000€

101,- € 126,- € 151,- € 176,- € 201,- € 13,00 €
Stufe 2 25.001€- 30.000€ 116,- € 145,- € 173,- € 202,- € 231,- € 14,00 €
Stufe 3

30.001€- 35.000€

131,- € 164,- € 197,- € 230,- € 263,- € 16,00 €
Stufe 4 35.001€- 40.000€ 146,- € 183,- € 220,- € 256,- € 293,- € 18,00 €
Stufe 5 40.001€- 45.000€ 165,- € 206,- € 247,- € 288,- € 330,- € 21,00 €
Stufe 6 45.001€- 50.000€ 183,- € 229,- € 275,- € 320,- € 366,- € 23,00 €
Stufe 7

50.001€- 55.000€

201,- € 252,- € 302,- € 352,- € 403,- € 25,00 €
Stufe 8 55.001-60.000€ 220,- € 275,- € 330,- € 384,- € 439,- € 27,00 €
Stufe 9 60.001€- 65.000€ 238,- € 297,- € 357,- € 416,- € 476,- € 30,00 €
Stufe 10 über- 65.000€ 256,- € 320,- € 384,- € 449,- € 513,- € 32,00 €

 

Festlegungen zur Beitragsstaffel:

Maßgebliches Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte der Sorgeberechtigten lt. Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres abzgl. des Kinderfreibetrages.

Liegt der Steuerbescheid für das betr. Jahr nicht vor, gilt das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des Vorvorjahres abzgl. der Werbungskosten und des Kinderfreibetrages.

Die Geschwisterermäßigung glit für alle gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen. Der Beitrag wird bei zwei Kindern einer Familie/Lebensgemeinschaft mit 75%, bei drei Kindern mit 50%, bei 4 Kindern mit 37,5% und bei 5 Kindern mit 30% für jedes Kind festgesetzt.

Kinder, für die kein Beitrag oder nur ein Beitrag für eine über acht Stunden hinausgehende Betreuungszeit gezahlt wird, zählen für die Geschwisterermäßigung nicht mit.                          

 

Entgelt ab 9.Stunde Betreuungszeit Ü3-Kinder, neu eingeführt 01.01.2019

mit Anpassung um den Preisindex für das Kitajahr ab 01.08.2023:

Für die Betreuung der Kinder ab drei Jahren wird für die über die 8 Stunden hinausgehende Betreuungszeit ein Pauschalbetrag von 59€ je Zeitstunde pro Monat erhoben.

 

 Download Elternbeiträge ab 01 Augsut 2021

 

 

 

 

 

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