Eltern als Bestandteil des Systems

 

Unsere Arbeit findet stets in Übereinstimmung und Absprache mit den Eltern statt. Ein vertrauensvolles Miteinander ist uns sehr wichtig. Durch die Mitgliedschaft in unserem Trägerverein haben die Eltern die Möglichkeit, die Einrichtung mitzutragen und mitzugestalten. Hierdurch findet ein hohes Maß an Identifikation mit der Einrichtung statt, es ist IHRE Einrichtung und keine fremde Institiution. Austausch findet in regelmäßigen Elternabenden statt. Die Mitarbeiterinnen haben ein sehr persönliches Verhältnis zu den Eltern, Ängste, Sorgen und Nöte werden wahrgenommen und wir nehmen uns immer Zeit für ausführliche Gespräche, notfalls auch außerhalb der Betreuungszeiten. Die Eltern übernehmen bei uns regelmäßige Dienste (Wäsche waschen, Mitarbeit bei Veranstaltungen etc.), zweimal jährlich finden Arbeitswochenenden statt, wo Aus– und Umbauarbeiten, Renovierungstätigkeiten, Garteneinsätze und Reinigungsaufgaben gemeinsam erledigt werden. Die Kinder sind immer mit dabei, und der gesellige Aspekt kommt auch nicht zu kurz.

Trägerstruktur

 

Der Trägerverein als Verwaltungsüberbau leistet

 

  • ehrenamtliche Verwaltungsarbeit

  • ehrenamtliche Strukturarbeit (inhaltlich)

  • ehrenamtliche Strukturarbeit (praktisch)


Die Eltern als Mehrheit der Mitglieder bilden das zentrale Element des Vereins. Durch ihre Mitwirkung im Trägerverein sind sie integraler Bestandteil des Gesamtsystems. Durch die Mitgestaltung der „Pusteblume“ wird es den Eltern ermöglicht, ihrem Erziehungsauftrag in vollem Umfang gerecht zu werden, auch wenn sie bestimmte Teilbereiche davon an andere delegieren. Eltern geben ihr Kind nicht einfach weg.

Eingewöhnungszeit

 

Wir gewähren jedem neuen Kind eine individuell gestaltete, langsame schonende Eingewöhnungszeit, angelehnt an das »Berliner Modell«. Diese Eingewöhnung ist sehr sensibel an das jeweilige Kind und die Eltern anzupassen, um den Ablöseprozess für alle Beteiligten schonend zu gestalten. Der Zeitraum der Eingewöhnung orientiert sich ebenfalls an den Bedürfnissen. Manche Kinder lösen sich schneller von ihren Eltern, andere brauchen erheblich länger. Jedem Kind und jedem Elternteil wird die Zeit zugestanden, die es benötigt. Anfangs bleibt ein Elternteil beim Kind, für den ersten Tag reichen 1,5 Stunden vollkommen aus. Am dritten Tag sollten bestimmte Aufgaben (z.B. Wickeln, Füttern, Spielen o.a.) bereits von einer Mitarbeiterin übernommen werden. Nach einigen Tagen kann das Kind dann schon einmal einige Zeit allein in der Einrichtung bleiben. Die Zeit wird dann langsam gesteigert, je nachdem, wie das Kind und die Eltern damit klarkommen. Mit der Eingewöhnung wird in Absprache mit dem Team im allgemeinen 3-4 Wochen vor dem offiziellen Beginn der Betreuung begonnen. Die Eingewöhnungszeit ist kostenfrei.

Personal

 

Im Kinderzentrum Pusteblume Schwülper e.V. arbeiten unterschiedliche Fachkräfte miteinander: Erzieher/innen, Sozialpädagog/innen, Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen sorgen in den Krippen- und Kindergartengruppen dafür, dass alles reibungslos läuft. In den Krippen arbeiten wir in der Kernzeit von ca. 8.00 bis 14.00 Uhr mit drei Fachkräften pro Gruppe, in der restlichen Zeit mit zwei Fachkräften. Immer wieder unterstützen uns auch Praktikantinnen und Praktikanten bei der Arbeit. Im Waldkindergarten arbeiten zwei hauptamtliche Erzieher/innen. Für Vertretungen bei Urlaub, Fortbildung oder Erkrankung von Mitarbeiter/innen stehen uns aktuell fünf hauptamtliche Springerkräfte zur Verfügung. Auch diese sind selbstverständlich ausgebildete pädagogische Fachkräfte.

Flexibilität

 

Angelehnt an den Bedarf und im Rahmen der personellen Möglichkeiten bieten wir den Eltern ein Höchstmaß an Flexibilität, beispielsweise bei der individuellen Gestaltung der Betreuungszeiten. So ist es etwa möglich, z.B. 28 Stunden pro Woche zu buchen und diese nach den eigenen Bedürfnissen (Dienstplan der Eltern) auf die Woche aufzuteilen. Um den Eltern noch mehr Flexibilität und Freiräume zu ermöglichen, gibt es seit August 2007 die Möglichkeit, zusätzliche Stundenkontingente zu erwerben, die dann in einem Guthabenkonto geführt werden. Hierdurch können Eltern auch spontan einmal die Betreuungszeit verlängern, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Bei Betreuungsbedarf, der über unsere reguläre Öffnungszeit hinaus geht, sind wir bemüht, mit den Eltern gemeinsam eine Lösung zu finden, etwa durch ergänzende Einzeltagespflege oder Vermittlung von Babysittern oder Tagesmüttern. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit dem Tageselternnetzwerk TIP zusammen.

 

                     

Preise ab 01.August 2024

 

Beitragstabelle mit Festlegungen für alle gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Schwülper.


 

Kindergarten und Krippe

Stufe Einkommen

4 Stunden
= 100%

5 Stunden
= 125%

6 Stunden
= 150%

7 Stunden
= 175%

8 Stunden
= 200%

1/2 Stunden
= 12,5%

Stufe 1

0€ -  25.000€

101,- € 126,- € 151,- € 176,- € 201,- € 13,00 €
Stufe 2 25.001€- 30.000€ 116,- € 145,- € 173,- € 202,- € 231,- € 14,00 €
Stufe 3

30.001€- 35.000€

131,- € 164,- € 197,- € 230,- € 263,- € 16,00 €
Stufe 4 35.001€- 40.000€ 146,- € 183,- € 220,- € 256,- € 293,- € 18,00 €
Stufe 5 40.001€- 45.000€ 165,- € 206,- € 247,- € 288,- € 330,- € 21,00 €
Stufe 6 45.001€- 50.000€ 183,- € 229,- € 275,- € 320,- € 366,- € 23,00 €
Stufe 7

50.001€- 55.000€

201,- € 252,- € 302,- € 352,- € 403,- € 25,00 €
Stufe 8 55.001-60.000€ 220,- € 275,- € 330,- € 384,- € 439,- € 27,00 €
Stufe 9 60.001€- 65.000€ 238,- € 297,- € 357,- € 416,- € 476,- € 30,00 €
Stufe 10 über- 65.000€ 256,- € 320,- € 384,- € 449,- € 513,- € 32,00 €

 

Festlegungen zur Beitragsstaffel:

Maßgebliches Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte der Sorgeberechtigten lt. Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres abzgl. des Kinderfreibetrages.

Liegt der Steuerbescheid für das betr. Jahr nicht vor, gilt das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des Vorvorjahres abzgl. der Werbungskosten und des Kinderfreibetrages.

Die Geschwisterermäßigung glit für alle gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen. Der Beitrag wird bei zwei Kindern einer Familie/Lebensgemeinschaft mit 75%, bei drei Kindern mit 50%, bei 4 Kindern mit 37,5% und bei 5 Kindern mit 30% für jedes Kind festgesetzt.

Kinder, für die kein Beitrag oder nur ein Beitrag für eine über acht Stunden hinausgehende Betreuungszeit gezahlt wird, zählen für die Geschwisterermäßigung nicht mit.                          

 

Entgelt ab 9.Stunde Betreuungszeit Ü3-Kinder, neu eingeführt 01.01.2019

mit Anpassung um den Preisindex für das Kitajahr ab 01.08.2023:

Für die Betreuung der Kinder ab drei Jahren wird für die über die 8 Stunden hinausgehende Betreuungszeit ein Pauschalbetrag von 59€ je Zeitstunde pro Monat erhoben.

 

 Download Elternbeiträge ab 01 Augsut 2021

 

 

 

 

 

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